Steuerliche Änderungen 2025 kurz zusammengefasst

Hayford Amedji-dela Anyidoho

Zum 1. Januar 2025 gibt es in Deutschland viele Änderungen bei Steuern und Gesetzen. Hier sind die wichtigsten Punkte einfach erklärt:

Für Bürgerinnen und Bürger

1. Höherer Grundfreibetrag

Was ist der Grundfreibetrag? Das ist der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt.

Neuer Betrag 2025: 12.096 € (Erhöhung um 312 €).

2. Höheres Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kindergeld: Ab Januar 2025 erhalten Eltern 255 € pro Kind und Monat (Erhöhung um 5 €).

Kinderfreibetrag:

Pro Elternteil steigt der Freibetrag um 30 € auf 3.336 €.

Zusammen mit dem Betreuungs- und Erziehungsfreibetrag ergibt sich ein Gesamtbetrag von 9.600 € pro Kind.

3. Erhöhung der Freigrenze beim Solidaritätszuschlag

Die Freigrenze steigt auf 39.900 € (bisher: 36.260 €). Damit zahlen weniger Menschen den Solidaritätszuschlag.

4. Kinderbetreuungskosten

Was ist neu? Eltern können 80 % der Kosten, maximal 4.800 € je Kind, von der Steuer absetzen (bisher: 4.000 €).

5. Steuerfreie Photovoltaikanlagen

Anlagen bis 30 kW (peak) pro Wohneinheit sind steuerfrei. Das gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 installiert werden.

Für die Wirtschaft

1. Elektronische Rechnungen (E-Rechnungen)

Ab 2025: Unternehmer*innen müssen E-Rechnungen ausstellen und empfangen können. Es gibt Übergangsfristen bis Ende 2026.

2. Kleinunternehmerregelung

Diese Regelung gilt ab 2025 auch für Kleinunternehmer aus der EU, um fairen Wettbewerb zu sichern.

Für Bürokratieabbau

1. Kürzere Aufbewahrungsfristen

Buchungsbelege müssen nur noch 8 Jahre (statt 10 Jahre) aufbewahrt werden.

2. Vereinfachung für Steuerberater

Eine zentrale Datenbank erleichtert Steuerberater*innen den Zugriff auf Vollmachten.

Für die Gesundheit

1. Bonusleistungen für gesundes Verhalten

Krankenkassen-Boni bis 150 € pro Jahr bleiben steuerfrei.

2. Tabaksteuer

Die Steuer auf Zigaretten, Feinschnitt und Wasserpfeifentabak wird weiter angehoben. Z. B. kostet eine Zigarette mindestens 24,163 Cent Steuern.

Weitere Änderungen

1. Erbschaftsteuer

Der Pauschbetrag für Beerdigungskosten steigt von 10.300 € auf 15.000 €.

2. Biersteuer

Hausbrauer dürfen bis zu 5 Hektoliter Bier steuerfrei brauen (bisher: 2 Hektoliter).

3. Grundsteuer

Ab 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Regeln berechnet. Einige Bundesländer haben eigene Modelle eingeführt.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/das-aendert-sich-2025.html

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